Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens in die Situation kommen, sich um die Pflege eines Angehörigen kümmern zu müssen. Doch was ist dann zu tun? Drei Antworten auf die wichtigsten Fragen:
An wen wende ich mich im Pflegefall?
Erster Ansprechpartner ist Ihre Pflegekasse, bei der Sie einen Antrag stellen müssen, um Leistungen wie Pflegegeld oder auch finanzielle Unterstützung für einen Wohnungsumbau aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Privatversicherte stellen den Antrag bei ihrer Pflegeversicherung. Im Anschluss beauftragt die Kranken- beziehungsweise Pflegekasse den Medizinischen Dienst, den Pflegebedürftigen zu begutachten. Ermittelt wird so der Pflegegrad, von dem dann die Leistungen der Pflegekasse abhängig sind.
Hinweis: Pflegebedürftige haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung, etwa bei Erstantrag. Dazu dienen z.B. die örtlichen Pflegestützpunkte.
Wer hilft bei der Pflege?
Die Pflege eines Angehörigen kann eine große Belastung sein. Nicht immer können Kinder und Enkel diese Aufgabe übernehmen. Verschiedene Dienste und soziale Einrichtungen bieten deswegen ihre Hilfe an. Neben ehrenamtlichen Angeboten wie etwa den Seniorenbüros, die freiwillige Helfer ab 50 Jahren vermitteln (www.seniorenbueros.org), gibt es professionelle Pflegedienste, die die Pflege in der Wohnung des Angehörigen durchführen. Adressen von diesen sowie von stationären Pflegeeinrichtungen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder auch bei uns. Eine Alternative dazu ist die häusliche Betreuung, etwa durch eine geschulte Pflege- und Betreuungskraft aus Osteuropa, wie sie zum Beispiel auch wecare24 anbietet. Hier leben die Betreuungskräfte bei den Senioren und unterstützen diese im Alltag (z.B. Körperpflege, Ernährung, Haushalt, Mobilität, Begleitung, Sicherheit und Gesellschaft).
Welche Vollmachten sind nötig?
Ist der Pflegebedürftige nicht mehr selbst in der Lage, den Antrag auf Pflegeleistung zu stellen, brauchen Angehörige (auch Ehepartner oder Kinder) eine Vorsorgevollmacht. Die bevollmächtigte Person kann damit wirtschaftliche Entscheidungen treffen und somit auch Verträge schließen oder kündigen. Kann der Betroffene keine Person mehr bevollmächtigen, muss beim Betreuungsgericht ein Antrag auf einen gesetzlichen Betreuer gestellt werden.